Anzeige gemäß § 2 Absatz 2 Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (LGastG)

Vor dem Ausfüllen: Hinweise für Veranstaltungen

Bitte lesen Sie das Hinweisblatt mit den geltenden Auflagen (Lärm, Toiletten, Jugendschutz, Lebensmittelhygiene). Die Kenntnisnahme bestätigen Sie am Ende des Formulars.

Hinweisblatt für Veranstaltungen (PDF)

Anschrift
Betriebsort (Anschrift)
Gastronomische Angebote
Toiletten
Erwartete Besucherzahl
Musikbeschallung/Musikdarstellung
Aufbauten

Vorrübergehende Gaststättenbetriebe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung anzuzeigen.

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